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Oppositionspolitik wirkt – auf Umwegen: Die so genannte Laaer Finanz-Transparenz

  • Montag, 08 April 2019 14:12

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Gemeinden sind gesetzlich zur Veröffentlichung ihrer Finanzdaten verpflichtet – vgl. NÖ-GO § 73 und 84 (siehe unten). Städte wie Mistelbach und Hollabrunn haben sich bereits zu der transparenten Veröffentlichung ihrer Finanzdaten auf www.offenerhaushalt.at entschieden (vgl.: https://www.offenerhaushalt.at/gemeinde/hollabrunn) Warum nicht auch Laa?

Bereits im Vorfeld der Gemeinderatssitzung hatte proLAA darauf hingewiesen: Der Link zur gesetzlich vorgeschriebenen (bisher wenig benutzerfreundlichen) Veröffentlichung der Laaer Finanzdaten auf www.laa.at funktioniert nicht mehr:

2019-03-14: Facebook

 2019 03 14 Oppositionspolitik wirkt Finanzen

2019-03-26: Gemeinderat

Daher beantragte proLAA-GR Mag. Roland Schmidt, Mitglied im Prüfungsausschuss, im Finanzausschuss und in der Gemeinderatssitzung die Veröffentlichung der Laaer Daten auf www.offenerhaushalt.at – und löste damit eine lange Diskussion aus. Die Daten seien auf der Laa-Website einsehbar, wurde behauptet. StR Zins beantragte, die Website im Sitzungssaal aufzurufen – abgelehnt, ebenso wie der Antrag von GR Schmidt (siehe unten), obwohl proLAA die Einhaltung eines gesetzlichen Auftrags forderte:

Ich beantrage, dass die Gemeinde Laa/Thaya der im Stabilitätspakt 2012 geregelten und bereits vom Land Niederösterreich in Gemeinderecht überführten Veröffentlichungspflicht nachkommt und ihren Rechnungsabschluss und ihren Voranschlag im Internet zur Verfügung stellt. Ergänzend verweise ich noch auf §73 (5) und § 84 der NÖ Gemeindeordnung:

§73 (5): "Der Voranschlag inklusive aller Beilagen ist zeitnah an die Beschlußfassung in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung ermöglicht. Zusätzlich ist eine Veröffentlichung im Internet in einem Format, das keine Veränderung der Daten ermöglicht, zulässig."

§ 84: "Der Rechnungsabschluß inklusive aller Beilagen ist außerdem zeitnah an die Beschlußfassung in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung ermöglicht. Zusätzlich ist eine Veröffentlichung im Internet in einem Format, das keine Veränderung der Daten ermöglicht, zulässig."

ÖVspö-Ablehnung – und dann doch Teil-Umsetzung des proLAA-Antrags:

Dass proLAA Recht hatte, zeigt die weitere Vorgangsweise: Seit 27.3. – also dem auf die Gemeinderatssitzung folgenden Tag ! - ist der Rechnungsabschluss plötzlich wieder auf der Website www.laa.at sichtbar und kann nun von allen BürgerInnen eingesehen werden – allerdings nicht in so übersichtlicher Form wie auf www.offenerhaushalt.at.

Immerhin: Wir sehen uns mit unserer berechtigten Forderung bestätigt, da sie in einer Nachtschicht trotz vorhergegangener Ablehnung umgesetzt wurde.

 

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StR Mag. Isabella Zins und das proLAA-Team

von links nach rechts: GR Mag. Kurt Sumhammer, GR Mag. Thomas Stenitzer, GR Gabriele Hoschek, GR Christian Bauer, StR Dir. Mag. Isabella Zins, GR Alexander Wagner, GR Mag. Roland Schmidt, StR Julius Markl

             

     2017 01 26 Teamfoto weiss