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Bericht Gemeindewahlbehörde

  • Mittwoch, 26 November 2014 00:00

Die Gemeindewahlbehörde hat getagt!

Am Montag den 24.11.2014 wurde von der Vorsitzenden Bgm Brigitte Ribisch die Gemeindewahlbehörde einberufen. Einziger Tagesordnungspunkt: Entscheidung über insgesamt 59 Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis!
Mit Spannung konnte der Vorgangsweise der Wahlbehörde entgegengesehen werden. Von den 6 stimmberechtigten Personen waren nicht weniger als 4 Personen in den Skandal verwickelt.

Es konnte ein erster Teilerfolg erzielt werden! In zumindest 13 Fällen wurde den Einwendungen (selbst von den betroffenen Parteien SPÖ und ÖVP) stattgegeben.
In den übrigen Fällen wurden mit der Mehrheit der SPÖVP-Stimmen die Einwendungen abgelehnt und die betroffenen Personen im Wählerverzeichnis belassen.

Bei Vizebgm Neumayer bleiben somit fürs Erste alle 19 Wahlberechtigten, bei Bgm Ribisch alle 10! Gestrichen wurden lediglich die ganz offensichtlichen Scheinanmeldungen, also die SPÖ-Funktionäre aus ganz NÖ und 1 Person bei OV Gruss.

Zwischenzeitig wurden die entsprechenden Bescheide den Beteiligten zugestellt. Es ist nunmehr die individuelle Begründung in den einzelnen Bescheiden durch die Vorsitzende Bgm Brigitte Ribisch einer genauen Prüfung zu unterziehen.
Die genauen Namen und Adressen, also welche in Laa unbekannte Person bei welchem SPÖVP-Gemeinderatsmitglied "wohnt", können Sie seit heute der Amtstafel im Rathaus entnehmen.

Fest steht, dass die in den Medien kolportierten Argumente für die Nebenwohnsitzbegründung (Freizeitgestaltung, Urlaub, vorübergehender Aufenthalt) eben kein Wahlrecht begründen (siehe auch Neue Details zur wundersamen Wählervermehrung und Reaktionen auf "fairen Wahlkampf STATT Wahlbetrug durch Scheinanmeldungen" ). Es kann nun mit großem Interesse der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtshofes entgegen gesehen werden.  

Vom weiteren Verfahren werden wir selbstverständlich berichten.

Mit besten Grüßen
 
Thomas Stenitzer & Isabella Zins
und das Team proLAA
 
Team proLAA Standard mittel
Letzte Änderung am Dienstag, 22 September 2015 12:34