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BH Mistelbach bestätigt: Bgm. Fass hat ungesetzlich agiert!

RathausLaaAbends

 

 

Zufällig zeitgleich mit der Veröffentlichung des für Laa katastrophalen Finanzberichts des Amtes der NÖ Landesregierung wird die Meinung von proLAA auch von der BH bestätigt.

Die Aufsichtsbehörde hat Ende März GEGEN den Bgm. Ing. Fass entschieden und der 5. Aufsichtsbeschwerde von proLAA stattgegeben. Die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach teilt die Rechtsansicht von proLAA: Bgm. Fass hat ohne Beschluss und damit ungesetzlich einen großen Auftrag an eine mit ihm befreundete Gartenarchitektin vergeben:

Kurz-Zitat aus dem Schreiben der BH Mistelbach: „Die Vorgangsweise, dass der Bürgermeister anstelle des zuständigen Kollegialorgans den gegenständlichen Auftrag vergeben hat, steht nicht im Einklang mit der gesetzlichen Bestimmung des § 36 NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973).“

Dass Bgm. Fass immer noch das Gegenteil behauptet, weist neuerlich auf seine Realitätsverweigerung hin:

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass ich seitens des Landes zu keiner Zeit mit einer Amtsenthebung wegen missbräuchlicher Amtsführung bedroht war. Das heißt konkret, es gibt keine schuldhaften Verschleierungen oder gar Ausgabentätigungen ohne Gremialbeschlüsse. Auch wurden bereits 4 Aufsichtsbeschwerden, die von der politischen Opposition gegen mich eingebracht wurden, immer zugunsten meiner Person entschieden.“( Zitat Bgm. Fass in den Top News der ÖVP vom 28. 3. 2011, dem Tag der Mitteilung der BH).

Offener Brief an den Bürgermeister